Hochwassergefahrenkarte

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bis 2015 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer erstellt. Sie liefern für über 11.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen.

Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.

Hochwassergefahrenkarte

Die interaktive Hochwassergefahrenkarte im UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) zeigt die bekannten Gefahren durch Hochwasser im gesamten Landesgebiet. Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.

Einen kurzen Überblick zum Inhalt der Gefahrenkarten gibt die Kompaktinformation Hochwassergefahrenkarten. Der Leitfaden Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg erläutert die Inhalte der Hochwassergefahrenkarten und stellt die Anwendung in den unterschiedlichen Handlungsbereichen dar.

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage
  • für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen);
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
  • für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.
    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten
www.hochwasser-bw.de


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