Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Wellendingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wellendingen.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
    - Teilweise sind Dateien nicht barrierefrei
    - Teilweise haben Bilder keinen Alternativtext
    - Wir haben noch keine Videos in Gebärdensprache
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 14.02.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@wellendingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. Oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 07426/9402-0 an.
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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