Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Sigmaringen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon (0 75 71) 18 21-250
Fax (0 75 71) 18 21-299
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1431348117346-015829740
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen von A - Z
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen