Städtebauförderung Aufstockung beantragen
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mit einem Aufstockungsantrag haben Sie die Möglichkeit, eine Erhöhung der bisher bewilligten Finanzhilfen und eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.
Zuständige Stelle
Referat 24 – Städtebauliche Erneuerung [Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg]
E-Mail: staedtebaufoerderung-bw@mlw.bwl.de
Referat 22 - Stadtsanierung, Gewerberecht, Preisrecht [Regierungspräsidium Stuttgart]
E-Mail: Staedtebaufoerderung-BW@rps.bwl.de
Referat 22 – Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht [Regierungspräsidium Karlsruhe]
E-Mail: Staedtebaufoerderung-bw@rpk.bwl.de
Referat 22 – Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht [Regierungspräsidium Freiburg]
E-Mail: Staedtebaufoerderung-BW@rpf.bwl.de
Referat 22 – Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht [Regierungspräsidium Tübingen]
E-Mail: Staedtebaufoerderung-BW@rpt.bwl.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gemeinden, Zweckverbände nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Planungsverbände nach § 205 Absatz 4 BauGB, die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.
Ein Aufstockungsantrag kann nur für laufende, bereits in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommene städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahmen gestellt werden.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
- Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie hierfür das Onlineformular.
- Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
- Zusätzlich benötigen Sie die Bewilligungs-ID aus Ihrem Bewilligungsbescheid.
- Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem Antrag im PDF-Format.
- Sollten Sie nach einer Antragstellung noch Änderungsbedarfe an Ihrem Antrag oder den Anhängen feststellen, nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular „Änderungsantrag“.
- Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.
2. Bewilligung
- Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der Zuwendungsbescheid durch das zuständige Regierungspräsidium erlassen.
3. Mitteilungspflichten
Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn
- das Erneuerungsgebiet festgelegt oder geändert wird (mit Lageplan),
- weitere Fördermittel beantragt oder erhalten werden beziehungsweise sich relevante Angaben ändern,
- der Zuwendungszweck oder andere Bewilligungsvoraussetzungen sich ändern oder entfallen,
- der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann oder sich geförderte Ausgaben verringern,
- geförderte Gegenstände nicht mehr zweckentsprechend genutzt oder benötigt werden,
- die Bewilligung nicht oder nur teilweise im Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wird.
Fristen
Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Lageplan
- Maßnahmenplan
- Plan zur Wohnraumschaffung
- Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde (gegebenenfalls nachzureichen)
Kosten
Antragstellung und Beratung: keine
Hinweise
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Freigabevermerk
02.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


