Leistungen von A - Z
Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Zuständige Stelle
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
- Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
- Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
- Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
- Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Namensänderung im Original
Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
Kosten
Keine.
Rechtsgrundlage
- § 12c
- § 71 ff.
Freigabevermerk
06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg