Öffentliche Bekanntmachung der Bewerber für die Wahl des Jugendgemeinderats am 04. November 2024

Liebe Jugendliche,
 
am Montag, den 04. November 2024 findet die Wahl zum Jugendgemeinderat statt.
Die Wahlbenachrichtigungskarte sowie der Stimmzettel mit den Hinweisen zur Wahl hierzu werden postalisch versendet.
 
In diesem Jahr findet die Wahl nur durch Briefwahl statt.
Ab Erhalt der Wahlberechtigungskarte mit Stimmzettel können die Wahlunterlagen bis zum Wahltag, den 04. November 2024 18:00 Uhr, bei der
 
Gemeindeverwaltung WellendingenSchloßplatz 1, durch Einwurf oder persönliche Abgabe bei Herrn Nann 1. OG, Zimmer 1.05 abgegeben werden.
 
Bitte hierzu die Hinweise zum Wahlverfahren beachten!
 
Die Mitglieder des Jugendgemeinderats werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Einwohnern/innen gewählt.
 
Zur Wahl des Jugendgemeinderats am 04. November 2024 wurden folgende Bewerber in alphabetischer Reihenfolge zugelassen.
 
Bader, Julia
Wellendingen
Geiger, Jana
Wellendingen
Geiger, Tobias
Wellendingen
Götz, Silia
Wellendingen-Wilflingen
Häsler, Luca
Wellendingen
Hermann, Maximilian
Wellendingen
Hugger, Elias
Wellendingen
Hugger, Simon
Wellendingen
Köchling, Hannes
Wellendingen
Muschal, Emma
Wellendingen-Wilflingen
Reger, Lukas
Wellendingen-Wilflingen
Rieble, Elias
Wellendingen
Roth, Niklas
Wellendingen-Wilflingen
 
 
Die Jugendlichen, die sich zur Verfügung stellen, wollen sich aktiv für die Jugendlichen und deren Interessen in der Gemeinde einsetzen und ihnen eine abwechslungsreiche und attraktive Jugendzeit bieten.
 
Wellendingen, den 10.10.2024
 
gez.
Thomas Albrecht
Bürgermeister
 
 
Hinweis zum Wahlverfahren: 
 
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln per Briefwahl.
Jeder Wähler erhält zu seiner Wahlbenachrichtigungskarte einen Stimmzettel in gelber Farbe.
 
Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist.
 
Zu wählen sind 14 Mitglieder.
Jeder/Jede Wähler/in verfügt über 14 Stimmen.
Einem Kandidaten/einer Kandidatin dürfen höchstens bis zu 3 Stimmen gegeben werden.
 
 
Ungültig sind Stimmzettel
- die nicht separat im gelben Stimmzettelumschlag verschlossen sind
- die nicht amtlich hergestellt sind
- die keine gültigen Stimmen enthalten
- auf dem die zulässige Stimmenzahl 14 überschritten ist
- die ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind
- die beleidigenden Hinweise enthalten
 
Ungültig sind Stimmen
- die nicht eindeutig einem Bewerber zugeordnet werden können
- wenn die Häufungszahl nicht lesbar ist
- für einen Bewerber stimmen, welcher nicht auf dem vorgedruckten Stimmzettel     
  steht.
  Die Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses finden öffentlich statt (05. November, 14:00 Uhr, Rathaus Wellendingen, Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen, Sitzungssaal).  

(Erstellt am 01. Oktober 2024)
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