Leistungen von A - Z
Widersprüche bearbeiten
Gegen Bescheide können Widersprüche eingelegt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Widersprüche müssen spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der den Bescheid erlassenden Stelle eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft, ob sie dem Bescheid abhelfen kann, d.h. ob Sie die Argumente des Widerspruchführers als richtig erkennt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sie den Widerspruch dem Landratsamt zur Entscheidung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
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