Leistungen von A - Z
Wasser beziehen
Die Gemeinde ist alleine für die Wasserversorgung zuständig.
Soll ein Wasserzähler in ein Grundstück eingebaut werden, muss zuvor von einem Sanitärbetrieb die notwendige Haltung installiert werden.
Der Zähler wird dann auf der Gemeindeverwaltung beantragt und vom Bauhof eingebaut.
Für die Gebührenerhebung ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Zähler müssen in mehrjährigen Abständen ausgetauscht werden. Sie werden darüber von der Gemeindeverwaltung benachrichtigt.
Auch der Ausbau wird auf der Gemeindeverwaltung beantragt und vom Bauhof durchgeführt.
Nähere Informationen (auch zu unserer Wasserqualität erhalten Sie auf unserer Homepage www.wellendingen.de)
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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