Leistungen von A - Z

Verbrennung von Grünabfällen

Das Verbrennen von Grünabfällen ist im Innenbereich grundsätzlich verboten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ausnahmen können genehmigt werden.

Verfahrensablauf

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist aufgrund der Brandgefahr nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.

Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.

Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) rechtzeitig vorher anzuzeigen, so dass die Polizei und Feuerwehr informiert werden kann.

Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidirg und riskiert ein Bußgeld.

Erforderliche Unterlagen

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