Leistungen von A - Z
Unterhaltstitel - Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen
Ein Unterhaltstitel ist ein amtliches Schriftstück (eine Urkunde), in der Unterhaltszahlungen festgeschrieben werden. Er dokumentiert die Unterhaltspflicht und ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes
- Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt
- Zur Beurkundung müssen Sie persönlich beim Jugendamt erscheinen
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen in einem persönlichen Termin gegenüber einer Urkundsperson des Jugendamts erklären.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Landratsamt Rottweil