Leistungen von A - Z

Jagd & Wildschäden

Die Bejagung der Gemeindegemarkung trägt einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht zwischen Pflanzen und Tieren bei.

Die Jagdbezirke werden in regelmäßigen Abständen neu verpachtet.

Wildschäden werden durch Jagdpächter und Gemeinde gemeinsam beglichen.

Zuständige Stelle

Hauptamt [Gemeinde Wellendingen]

Persönlicher Kontakt

Herr Frank Nann
Telefon (0 74 26) 94 02 20

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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