Leistungen von A - Z
Jagd & Wildschäden
Die Bejagung der Gemeindegemarkung trägt einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht zwischen Pflanzen und Tieren bei.
Die Jagdbezirke werden in regelmäßigen Abständen neu verpachtet.
Wildschäden werden durch Jagdpächter und Gemeinde gemeinsam beglichen.
Zuständige Stelle
Hauptamt [Gemeinde Wellendingen]
Persönlicher Kontakt
Herr Frank Nann
Telefon (0 74 26) 94 02 20
E-Mail frank.nann@wellendingen.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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