Leistungen von A - Z

Grünabfall entsorgen

Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises

  • bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder
  • zu bestimmten Sammelstellen bringen.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Grünschnitt muss von Privaten Personen (oder deren erfüllenden Firmen) aus dem Landkreis Rottweil stammen.

Verfahrensablauf

Der Grünabfall wird durch den Landkreis Rottweil an der Sammelstelle "am Baufhof, Vor Weilenberg 7" vom 01. März bis zum 15. November jeweils am Samstag-Vormittag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch die Gemeinde angenommen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Entsorgung des Grünabfalls ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

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