Leistungen von A - Z
Feuerwehrkostenersatz
Feuerwehreinsätze können kostenpflichtig sein und müssen an den Verursacher oder andere Personen weiterberechnet werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Feuerwehrgesetz und die Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Wellendingen schreiben in einigen Fällen die Weiterberechnung der Feuerwehrkosten vor.
Verfahrensablauf
Nach einem Feuerwehreinsatz erhält die zuständige Stelle einen Einsatzbericht der Feuerwehr und ggf. der Polizei. Auf Basis dieser Berichte muss entschieden werden, ob die Kosten für den Einsatz weiterberechnet werden müssen. Bei einer Weiterberechnung erhält der Verursacher oder eine andere Person einen Kostenbescheid. Gegen diesen besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Erforderliche Unterlagen
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