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Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

    Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

    Höhe:

    1.700 Euro je Kind

    Art:

    • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
    • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Zuwendung nach dem Mehrlingsgeburten-Programm des Landes Baden-Württemberg (PDF)

    Zuständige Stelle

    die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

    L-Bank - Familienförderung [Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
    • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

    Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

    Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

    Fristen

    innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

    Erforderliche Unterlagen

    Geburtsurkunden der Kinder

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

    • § 23 Zuwendungen
    • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

    Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

    • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
    • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
    • § 49 a Erstattung, Verzinsung

    Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)

    Freigabevermerk

    22.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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