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Versicherungsleistung im Schadenfall beantragen

    Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht subsidiär für alle Engagierten.

    Zuständige Stelle

    Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

    Ecclesia Versicherungsdienst GmbH

    Löffelstr. 46, 70597 Stuttgart

    Telefon: 0711 615533-265, Telefax: 0711 615533-29

    E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Versichert sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.

    Verfahrensablauf

    Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für bürgerschaftlich und ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören.

    Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig. Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Stiftungen und so weiter nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

    Fristen

    Unfallversicherung:

    Bei Unfalltod einer verletzten Person ist der Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu verständigen! Etwaige Invaliditätsschäden müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb weiterer sechs Monate ärztlich festgestellt sowie der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH gemeldet werden. Eine Fristversäumnis führt zum Erlöschen der Ansprüche.

    Haftpflichtversicherung:

    Jeder Schadenfall, aufgrund dessen Schadenersatzansprüche erhoben werden könnten, ist unverzüglich (innerhalb einer Woche) nach Kenntniserlangung der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH schriftlich anzuzeigen.

    Erforderliche Unterlagen

    Es bestehen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten im Rahmen der Schadenanzeige.

    • Schadenanzeige zur Unfallversicherung
    • Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung:

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Weitere Hinweise zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

    Vertiefende Informationen

    Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte greift, wenn im Schadenfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert.

    Schuldanerkenntnis:

    Sofern Sie ohne Zustimmung des Versicherers einen Schadenfall ganz oder teilweise anerkennen, kann dies zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherer wird dann unter Umständen nicht mehr bei der Abwicklung/Regulierung des Schadenfalls helfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Ansprüche anerkennen.

    Freigabevermerk

    18.03.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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