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Jubiläen

    Seit Jahren werden die Geburtstage der Einwohner der Gemeinde ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) veröffentlicht und an die Presse übermittelt.
    Jubilare die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies mitzuteilen.

    Ist eine Pressesperre vermerkt, gilt diese bis auf Widerruf.

    Onlineantrag und Formulare

    • Veröffentlichung von Altersjubiläen
    • Widerspruchsrechte

    Zuständige Stelle

    Bürgermeister [Gemeinde Wellendingen]
    Einwohnermeldeamt [Gemeinde Wellendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

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    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

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