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Widersprüche bearbeiten

    Gegen Bescheide können Widersprüche eingelegt werden.

    Zuständige Stelle

    Kämmerei [Gemeinde Wellendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Widersprüche müssen spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der den Bescheid erlassenden Stelle eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft, ob sie dem Bescheid abhelfen kann, d.h. ob Sie die Argumente des Widerspruchführers als richtig erkennt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sie den Widerspruch dem Landratsamt zur Entscheidung vorlegen.

    Erforderliche Unterlagen

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