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Verbrennung von Grünabfällen

    Das Verbrennen von Grünabfällen ist im Innenbereich grundsätzlich verboten.

    Zuständige Stelle

    Personal- & Gewerbeamt [Gemeinde Wellendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ausnahmen können genehmigt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verbrennen von Gartenabfällen ist aufgrund der Brandgefahr nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.

    Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.

    Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) rechtzeitig vorher anzuzeigen, so dass die Polizei und Feuerwehr informiert werden kann.

    Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidirg und riskiert ein Bußgeld.

    Erforderliche Unterlagen

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