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Unfallversicherung - Betrieb anmelden

    Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.

    Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten 

    • alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
    • alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

    Onlineantrag und Formulare

    • Betrieb anmelden (PDF, 15 kB)
    • Onlineantrag Betrieb anmelden

    Zuständige Stelle

    • die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
    • die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und
    • der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    Unfallkasse Baden-Württemberg - Service-Center Karlsruhe [Unfallkasse Baden-Württemberg]
    Unfallkasse Baden-Württemberg - Service-Center Stuttgart [Unfallkasse Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

    Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
    • Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
      Der Beitrag ergibt sich aus
      • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
      • den Gefahrenklassen und
      • dem Beitragsfuß.

    Hinweise

    Arbeitsunfälle müssen Sie sofort der Unfallversicherung melden.

    Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.

    Vertiefende Informationen

    Unfallkasse Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    § 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) (Beitragspflichtige)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2021 freigegeben.

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